Persönliche Schutz Ausrüstung

Der Arbeitsschutz

Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten und die Arbeit menschengerecht gestalten. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es für die Arbeitssicherheit branchenspezifische Regelwerke und Normen.

Die Arbeitssicherheit ist die notwendige Voraussetzung für die Ausführung jeglicher Arbeit. Dabei sollten die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen - T.O.P. Maßnahmen - berücksichtigt werden, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Risiken bei der Arbeitsausführung, dadurch kann das Arbeitsergebnis nicht dem gewünschten Ergebnis entsprechen. Darüber hinaus ist mit Folgeschäden zu rechnen.

Die Persönliche Schutzausrüstung - kurz PSA - sollte bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung z.B. zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit - Basis sind die jeweiligen EN-NORMEN.

Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz, in Fertigungsbetrieben (z.B. Chemie) oder in der Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z.B. Kopfschutz, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den jeweiligen nationalen und europäischen Normen und Gesetzen entsprechen.

Wir - die Mitarbeiter der Firma INTRA GmbH - unterstützen Sie in all den oben genannten Belangen durch kompetente und fachgerechte Beratung.
Fordern Sie uns!