Schutzhandschuhe
Die Hand (med.,lat. manus), das Greifwerkzeug der oberen Extremitäten (Arme) des Menschen. Dieses sehr komplexe Werkzeug des Menschen wollen wir mit Arbeitshandschuhen schützen.
Eine bessere Bezeichnung wäre eigentlich Arbeits - Schutz - Handschuh, denn wir schützen das wichtigste Werkzeug des Menschen, die Hand mit dem Handgelenk - die Arme, den Ellenbogen (Gelenkschutz) und den Oberarm bis hoch an die Schulter.
Ein Leben ohne Arbeit - denkbar. Arbeiten ohne Hände - unvorstellbar!
Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen, den richtigen "Arbeits - Schutz - Handschuh" - zu finden.
EN Normen für Schutzhandschuhe und Arbeitshandschuhe
Schutzhandschuhe werden heute in den meisten gewerblich tätigen Betrieben benötigt und sind für gewisse Arbeitsbereiche vorgeschrieben. Um zu wissen wo und wann man welche Arbeitshandschuhe richtig einsetzt, gibt es CE - Normen.
Diese Normen sind von der EU ( EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe ) festgelegt und besagen folgendes:
- EN 388 - Mechanische Risiken
- EN 374 - Chemikalien und Mikroorganismen
- EN 407 - Thermische Risiken
- EN 12477- Schutzhandschuhe für Schweißer
- EN 511 - Schutz gegen Kälte
EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung und Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
Die Kennzeichnung sollte wie folgt aussehen - Kategorie 1, 2 und 3
EN 388 Mechanische Risiken
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb-, Schnitt-, Durchstich- oder Weiterreißfestigkeit) die Leistungsstufe 1 erreichen Gemäß EN 420 beruhen die Leistungsstufen auf den Ergebnissen von Laborprüfungen, die nicht unbedingt den aktuellen Bedingungen am Arbeitsplatz entsprechen.
EN 374 - Chemikalien und Mikroorganismen
Ein Handschuh wird als beständig gegen Chemikalien angesehen, wenn ein Schutzindex von mindestens Klasse 2 bei drei Prüfchemikalien (aus der vorgeschriebenen Liste von 12 Chemikalien) erreicht wird.
EN 455 Schutz vor biologischen Gefahren
Symbol für den Schutz gegen biologische Gefahren wie z.B. Mikroorganismen. Einerseits wird die Beständigkeit gegen Permeation des Handschuhmaterials an sich, andererseits die Beständigkeit gegen Penetration durch Nähte und andere kleine Öffnungen geprüft.
Ein Einmalhandschuh wird zum einen von Personen im Gesundheitswesen eingesetzt, um sich selbst und die Patienten vor Infektionen zu schützen, zum anderen kommen die Handschuhe im Laboralltag in biotechnologisch arbeitenden Labors, in Chemielabors, in der Reinigung, in der Lebensmittelindustrie und beim Verkauf von Lebensmitteln, im Friseurhandwerk beim Haarefärben und in anderen Berufen zur Anwendung.
Qualifizierungen medizinischer Untersuchungshandschuhe:
- Medizinprodukterichtlinie (MDD).
Europäische Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte. Sie gilt als wichtigste Regelung zur Sicherheit von Medizinprodukten im europäischen Raum und wird international als Medical Device Directive (MDD) bezeichnet. - Europäische Norm EN 455-1 bis -4.
Diese Norm qualifiziert - Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch. Gefordert werden umfangreiche Prüfungen.
DIN EN 455-1: Anforderungen und Prüfung auf Dichtheit und Freiheit von Löchern.
Die Dichtheit (Abwesenheit von Löchern) wird mittels der Wasserundurchlässigkeitsprüfmethode getestet. Der AQL (Accpeted quality level = akzeptiertes Qualitätsniveau) ist eine Maßzahl zur Beurteilung statistischer Qualitätsprüfungen. Dabei wird in einer genau definierten Vorgehensweise aus einer Gesamtmenge an erzeugten Handschuhen eine bestimmte Teilmenge für eine Stichprobe zur Verfügung gestellt. Aus dem Resultat können dann Rückschlüsse auf die Qualität der Gesamtmenge gezogen werden. Für OP- und Untersuchungshandschuhe legt die Norm EN 455-1 einen AQL von 1,5 fest.
DIN EN 455-2: Anforderung und Prüfung der physikalischen Eigenschaften.
Diese Norm legt die Anforderungen und Mindestmaße und Größen fest, sowie die Überprüfung der Reißfestigkeit bei unterschiedlichen Handschuhmaterialien.
DIN EN 455-3: Anforderungen und Prüfung für die biologische Bewertung (Biokompatibilität).
Diese Norm gibt Auskunft über die Herstellung in Bezug auf Chemikalien, Endotoxine, Puder und herauslösbare Proteine. Zudem schreibt diese Norm Kennzeichnungen vor, falls das Produkt Latex enthält, zusätzlich müssen die entsprechenden Produkte mit dem Hinweis puderfrei gekennzeichnet werden.
DIN EN 455-4: Anforderung und Prüfung der Haltbarkeitsdauer
Die kleinste Verpackungseinheit von medizinischen Handschuhen muss mit einer Haltbarkeitsdauer der Handschuhe versehen werden. Diese Kennzeichnung muss auch am Ende der Haltbarkeitsdauer noch lesbar sein. Des Weiteren müssen Hersteller dem Endverbraucher Lagerungsanweisungen zur Verfügung stellen. Dabei kann es sich um einen Hinweis auf der Verpackung handeln (z. B. Piktogramme für Trocken lagern und vor Hitze schützen). Zudem müssen die Hersteller von medizinischen Handschuhen Echtzeitstudien für die Haltbarkeit der Handschuhe anfertigen.
EN 407 Schutz vor thermischen Gefahren
Thermische Gefahren bestehen vor allen Dingen aus Kontakt mit großer Hitze, verursacht durch Entflammen, Strahlung oder auf andere Weise. Die Handschuhe sollen auch gegen Spritzer von geschmolzenem Metall schützen
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen.
Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen.
Beispiel 1 - EN 12477-A
Beispiel 2 – EN 12477-B
Die Anforderungen der Ausführung B ist immer niedriger als bei der Anforderung A
EN 511 Schutz gegen Kälte
Ist der Handschuh mit diesem Piktogramm versehen, erfüllt er die Anforderungen für den Schutz gegen Kälte. Schutzhandschuhe gegen Kälte sollten sowohl durchdringende Kälte (Konvektionskälte) aushalten, als auch Kontaktkälte, d.h. direkte Berührung mit kalten Gegenständen.
EN 14404 Knie und Gelenkschutz
Die EN 14404 legt Mindestwerte für die Maße der Schutzzonen fest sowie mechanische Anforderungen an die Stichfestigkeit, die Druckverteilung im Knieschutz und an den Spitzenwert der übertragenen Kraft. Es werden außerdem Anforderungen an den Komfort des Knieschutzes und des Befestigungssystem gestellt. Detaillierte Anforderungen an die Kennzeichnung des Knieschutzes und die vom Hersteller zu liefernden Informationen sind ebenfalls Bestandteil der Norm. Damit soll die bestimmungsgemäße Verwendung des Knieschutzes sichergestellt werden.
EN 659 Feuerwehr
Hinweis - Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrschutzhandschuhe besitzen ein eigenes Piktogramm. Das Piktogramm darf nur aufgedruckt werden, wenn der Handschuh die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die für Feuerwehren vorgesehen sind, erfüllt.
Siehe Rubrik – Feuerwehrbekleidung und Ausrüstung!
Sollten noch Fragen offen sein - wir geben Ihnen gerne Auskunft - 07264 - 89000!